ZSL IMPULSE VORTRAGSREIHE

Der vds-bw bietet in Zusammenarbeit mit dem ZSL eine gemeinsame Vortragsreihe zu
spezifisch sonderpädagogischen Themen an.
Einige Vorträge erfordern eine vorherige Anmeldung, daher sollten Sie sich rechtzeitig über
den Link anmelden. Den Zugangslink zur Veranstaltung erhalten Sie danach.

https://zsl-bw.de/,Lde/Startseite/lernen+ueberall/lu-impulse

ZSL IMPULSE VORTRAGSREIHE in Kooperation mit dem Verband Sonderpädagogik B-W.
Zum direkten Zugang bitte auf den Link klicken.

07.03.2022, 16:00 Uhr Prof. Dr. Birgit Werner
Computer & Corona – Korrektiv der Sonderpädagogik?

14.03.2022, 16: 00 Uhr Prof. Dr. Gino Casale
Hintergründe und Ergebnisse aus dem Projekt „SOLVE“
Sonderpädagogische Förderung und digitales Lernen bei Lernschwierigkeiten und Verhaltensproblemen

28.03.2022, 16:00 Uhr Prof. Dr. Bernhard Rauh
Professionalisierungsbezogene Fragestellungen in der inklusiven Fachkräfteausbildung

24.05.2022, 16:00 Uhr Prof. Dr. Katja Koch
Ankunft im Alltag: Evidenzbasierte Pädagogik in der Sonderpädagogik

23.06.2022, 16:00 Uhr Prof. Dr. Christoph Ratz
Forschungsprojekt „Schülerschaft mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung II“

12.07.2022, 16:00 Uhr Prof. Dr. Ulrich Heimlich
Sonderpädagogische Lehrkräfte in der Regelschule

Pressemitteilung anlässlich der Kriegssituation in der Ukraine – Kinder und Jugendliche jetzt verstärkt unterstützen

Sehr geehrte Damen und Herren,

Kinder und Jugendliche jetzt verstärkt unterstützen – angesichts der aktuellen Kriegssituation in der Ukraine

Kinder und Jugendliche in der Ukraine sind derzeit unmittelbar vom Krieg betroffen. Der Krieg gefährdet ihr Leben und versetzt sie in Angst – mit nicht abschätzbaren Traumatisierungsfolgen.

Zudem werden immer mehr Kinder und Jugendliche gegenwärtig zur Flucht gezwungen. Hierzu gehören auch viele mit Behinderungen und besonderen Einschränkungen, die von den Herausforderungen des Krieges und des Fluchtgeschehens besonders betroffen sind.

Auch in Deutschland müssen Kinder und Jugendliche die Bilder des Krieges durchleben und verarbeiten. Die Gewissheit eines Aufwachsens in Frieden gibt es nicht mehr.

Dementsprechend sind Kinder- und Jugendpolitik, Kinder- und Jugendhilfe und alle pädagogischen Institutionen aktuell aufgefordert, Kinder und Jugendliche, insbesondere die in vulnerablen Lebenslagen, bei der Bearbeitung der beunruhigenden Situation feinfühlig zu unterstützen und ihr Eintreten gegen Krieg sowie für Frieden und Demokratie zu fördern.

 

Wir bitten die Kultus-, Jugend- und Sozialministerkonferenz dringend darum, 

• Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine, die besonderen Unterstützungsbedarf haben, unmittelbar zu helfen und sie mit notwendigen Angeboten zu versorgen.

• Familien, die aus der Ukraine zu uns kommen, schnellstens – auch vorübergehende – Bildungsangebote zu machen, um für alle Kinder und Jugendlichen haltgebende, klare Tagesstrukturen zu schaffen.

• alle Einrichtungen – insbesondere Schulen aller Schularten und Angebotsformen der Kinder- und Jugendhilfe – aufzufordern, die aktuelle Lage und die Auswirkungen auf das Zusammenleben in der Welt in pädagogisch angemessener Form zu thematisieren und dafür didaktisch-methodische Wege aufzuzeigen.

• die Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen besonders im Blick zu behalten und sich gegen jede Form von Ausgrenzungen, Mobbing und Diskriminierung zu wenden.

Das Eintreten für universelle Menschen- und insbesondere Kinderrechte sowie für gute Bildung für alle Kinder und Jugendlichen wird in Anbetracht des Krieges in der Ukraine noch einmal besonders bedeutsam. Bitte positionieren Sie sich hier als Konferenzen der Ministerinnen und Minister aller Bundesländer ganz deutlich. Und bitte behalten Sie dabei alle Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen, Fluchterfahrungen und Traumatisierungen im Blick.

Für Rückfragen oder einen fachlichen Diskurs stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Angela Ehlers

Bundesvorsitzende

Autismus kommt selten allein- Wie Komorbiditäten das Autismus-Spektrum beeinflussen

Fachtagung 21.05.2022

Autismus kommt selten allein
Wie Komorbiditäten das Autismus-Spektrum beeinflussen
Eine nicht zu unterschätzende Anzahl der Menschen im Autismus-Spektrum hat neben ihren autismusspezifischen Besonderheiten weitere zusätzliche Herausforderungen z.B. in Form von Teilleistungsstörungen, Depressionen, Tics oder Ängsten zu bewältigen. Das Auftreten dieser komorbiden Diagnosen wurde ferner sowohl in der Forschung als auch in der Unterstützung von Menschen im Autismus-Spektrum lange vernachlässigt. Viele Annahmen, die zum Thema Autismus-Spektrum lange vorherrschten, werden nun aber relativiert und angepasst. Nicht zuletzt die Covid-19-Pandemie hat das gesellschaftliche Interesse auf das Vorliegen und den Umgang mit psychischen Belastungen gelenkt und stärker in den Vordergrund gerückt.
Eine sensible und ganzheitliche Diagnostik stellt auch ein Ineinandergreifen und Vernetzen von relevanten Hilfen im Alltag sicher. Autismus kommt selten allein.
Auf dem Fachtag 2022 sollen diese Themen beleuchtet und in Workshops vertieft werden um so ein differenzierteres Verständnis für das Auftreten von Komorbiditäten und die damit verbundenen Herausforderungen für Menschen im Autismus-Spektrum erlangen zu können.

Kosten:
100,- € inkl. Getränke & Kuchen von der Ökoase Halle
Anmeldung:
– per Fax: 0345 – 6787345
– per Mail: julia.fiedelak@int-bsw.de
– per Post an:
Internationales Bildungs- und Sozialwerk gGmbH
Autismusambulanz Halle
Willy-Brandt-Str. 82
06110 Halle

Anmeldung:
– per Fax: 0345 – 6787345
– per Mail: julia.fiedelak@int-bsw.de
– per Post an:
Internationales Bildungs- und Sozialwerk gGmbH
Autismusambulanz Halle
Willy-Brandt-Str. 82
06110 Halle

Bitte geben Sie bei der Anmeldung folgende Daten an:
Name:_________________________________
Vorname:_______________________________
Institution:______________________________
Straße:_________________________________
PLZ/Ort:________________________________
Telefon/Fax:_____________________________
per Mail:_______________________________
Wunschworkshop Nr. 1:_______________________
Wunschworkshop Nr. 2:_______________________

Flyer und Informationen

„Radikaler Ressourcenblick – sonderpädagogische Impulse für eine Schule in pandemischen Zeiten“

Am 9. Februar 2022 lädt der vds-Landesverband Hamburg in Kooperation mit der Universität Hamburg zu einem Online-Vortrag mit anschließender Diskussion ein:

Thema „Radikaler Ressourcenblick – sonderpädagogische Impulse für eine Schule in pandemischen Zeiten“.

Referent ist Prof. Dr. phil. habil. Menno Baumann.

Vortrag: 16:00 bis 17:30 Uhr
Gruppenarbeit/Diskussion: 17:30 bis 18:30 Uhr.

Die Links zur Anmeldung finden Sie unter http://vds-hamburg.de/wp-content/uploads/2021/12/menno-baumann.png

Sonderpädagogischer Kongress 2022- online

Veranstaltungen des Bundesverbands

Sonderpädagogischer Kongress 28. – 30. April 2022
Ort: OSNA-Halle, 49074 Osnabrück

Wegen der nicht kalkulierbaren Pandemie wird der Kongress online durchgeführt.

Unter dem Titel „Inklusive Bildung braucht sonderpädagogische Professionalität“ 

setzt der Sonderpädagogische Kongress 2022 relevante Impulse für die

pädagogische Entwicklung und gelingende Bildungsteilhabe in den kommenden Jahren.

Als Hauptreferent konnten wir Prof. Dr. Karl-Heinz Brisch, Leiter der Abteilung

Pädiatrische Psychosomatik und Psychotherapie an der Kinderklinik der

Ludwigs-Maximilians-Universität, München, gewinnen, der in seinem Vortrag

die Frage der Bindung im Bildungsprozess ganz besonders in den Blick nimmt.

Übersicht, Zeitraster, Anmeldung

Veränderte Satzung für den Verband beschlossen

Satzung des vds – Verband Sonderpädagogik e.V. Landesverband Sachsen-AnhaIt

Beschluss der Hauptversammlung vom 16.10.2021

§ 1 Name

1. Der Verein führt den Namen „Verband Sonderpädagogik – Landesverband Sachsen-Anhalt e.V.“ Er führt, seiner Geschichte verpflichtet, die Abkürzung vds.

§ 2 Sitz

Der Verein hat seinen Sitz in Magdeburg.

§ 3 Zweck und Steuerbegünstigung

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist es, Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf ein selbstbestimmtes Leben sowie eine uneingeschränkt gleichberechtigte Teilhabe am sozialen und gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Wirkungsbereich des Landesverbandes ist insbesondere die Arbeit an den Schulen des Landes Sachsen-Anhalt.

2. Der Verein verfolgt den o. g. Zweck insbesondere, indem er:

  • Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen an allen Orten sonderpädagogischer Förderung unterstützt und initiiert
  • für die Ausweitung des Gemeinsamen Unterrichts eintritt
  • sich für die Entwicklung von Integration und Inklusion einsetzt
  • die Entwicklung und Umsetzung individualisierender Unterrichtskonzepte befördert
  • sich für die Entwicklung und Verbesserung von spezifischen fachlichen, pädagogischen und sonderpädagogischen Kompetenzen bei Lehrkräften und weiterem Fachpersonal einsetzt
  • den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Schulformen befördert
  • beim Aufbau und der Weiterentwicklung von Unterstützungssystemen hilft
  • Maßnahmen zur Prävention und Frühförderung unterstützt
  • eine Verbandsmitteilung herausgibt, Fachbeiträge publiziert sowie Fachtagungen, Seminare und Informationsveranstaltungen organisiert

3. Der Landesverband ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig.

4. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

5. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

6. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.

7. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

8. Der Vorstand ist grundsätzlich ehrenamtlich tätig.

9. Eine Änderung des Verbandszwecks darf nur im Sinne des § 3 Abs. 1 erfolgen.

§ 4 Mitgliedschaft

1. Mitglieder des Vereins können natürliche Personen ab Vollendung des vierzehnten Lebensjahres und juristische Personen werden.

2. Es ist ein schriftliches Aufnahmegesuch an den Vorstand zu richten. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht. Die Ablehnung durch den Vorstand ist nicht anfechtbar.

3. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.

4. Der Austritt ist schriftlich dem Vorstand gegenüber zu erklären. Er wird mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres, in dem der Austritt erklärt wird, wirksam.

5. Ein Mitglied kann auf Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden, wenn es das Ansehen des Verbandes in erheblichem Maße geschädigt oder gegen Ziele und Interessen des Verbandes schwer verstoßen hat. Dem Mitglied ist vor Beschlussfassung Gelegenheit zur Stellungnahme einzuräumen. Gegen den Beschluss steht dem Mitglied das Recht der Berufung an die Mitgliederversammlung zu.

§ 5 Beiträge

1. Es werden Geldbeiträge als regelmäßige Jahresbeiträge erhoben.

2. Über Höhe und Fälligkeit bestimmt die Mitgliederversammlung.

3. Ist ein Mitglied länger als 2 Jahre mit der Zahlung von Beiträgen im Rückstand und entrichtet diesen Beitrag nach schriftlicher Mahnung mit Androhung der Streichung nicht innerhalb von drei Monaten voll, endet seine Mitgliedschaft automatisch. Das automatische Erlöschen der Mitgliedschaft ist dem betroffenen Vereinsmitglied mitzuteilen.

§ 6 Organe

Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

§ 7 Mitgliederversammlung

1. Die Mitgliederversammlung ist zu berufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert, ansonsten entsprechend der Wahlperiode. Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen einzuberufen. Die Einberufung der Versammlung muss die Gegenstände der Beschlussfassung
(Tagesordnung) bezeichnen. Die Einberufung erfolgt schriftlich an die zuletzt mitgeteilte Anschrift.

2. Die ordnungsgemäß einberufene Versammlung ist stets beschlussfähig.

3. Die Versammlung wird, soweit nichts abweichend beschlossen wird, von einem Mitglied des Vorstandes geleitet.

4. Beschlussfassungen und Wahlen erfolgen offen. Blockwahlen sind zulässig. Die Mitgliederversammlung kann abweichende Verfahren beschließen.

5. Beschlüsse und Wahlen sind zu protokollieren. Das Protokoll hat Ort, Datum, Tagesordnung und das Ergebnis der Abstimmungen/Wahlen zu enthalten und ist vom Versammlungsleiter zu unterschreiben.

6. Soweit keine anderen Mehrheiten gesetzlich oder in dieser Satzung vorgeschrieben sind, genügt für die Beschlussfassung die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Stimmenenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimme.

7. Vollmachten oder Stimmboten sind nicht zugelassen.

8. Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben

  • Wahl des Vorstandes
  • Wahl der Rechnungsprüfer und des Wahlausschusses für die nächste Wahl
  • Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes des Vorstandes und des Berichtes der Rechnungsprüfer und Entlastung des Vorstandes
  • Festsetzung des Mitgliedsbeitrages
  • Beschlussfassung über Anträge des Vorstandes und der Mitglieder
  • Beschlussfassung über die Einrichtung von Referaten und Arbeitsgruppen
  • Beschlussfassung über Wahlordnung, Kassenordnung, Geschäftsordnung und Beitragsordnung
  • Beschlussfassung über Satzungsänderungen und die Auflösung des Verbandes
  • Beschlussfassung über die Berufung eines vom Vorstand ausgeschlossenen Mitgliedes

9. Für Änderungen von Satzung und Geschäftsordnung sowie die Auflösung des Verbandes ist eine 2/3-Mehrheit der abgegebenen Stimmen notwendig.

10. Mitgliederversammlungen werden grundsätzlich als Präsenzveranstaltungen realisiert. In geeigneten Fällen ist auch eine virtuelle Mitgliederversammlung in Form einer Online-Veranstaltung möglich. Dabei ist die gleichzeitige Stimmabgabe der teilnehmenden Mitglieder nicht erforderlich. Die Entscheidung über die Art der Mitgliederversammlung trifft der Vorstand.

Die Auflösung des Vereins, Satzungsänderungen und Wahlen zum Vorstand können nicht per Online-Versammlung beschlossen bzw. realisiert werden.

Zusammenkünfte anderer Vereinsorgane und Gremien als der Mitgliederversammlung sowie deren Beschlussfassung können ebenfalls als Online-Veranstaltungen realisiert werden.

§ 8 Satzungsänderung

1. Satzungsänderungen können auf jeder Mitgliederversammlung beschlossen werden, wenn sie in schriftlicher Form mindestens acht Wochen zuvor beim Vorstand beantragt und hinreichend begründet worden sind.

2. Redaktionelle Änderungen auf Hinweise von Steuer- und Finanzbehörden können jederzeit vom Vorstand vorgenommen werden.

§ 9 Wahlordnung, Kassenordnung, Geschäftsordnung, Beitragsordnung

1. Die Mitgliederversammlung kann eine Wahlordnung, Kassenordnung, Geschäftsordnung und Beitragsordnung beschließen.

2. Diese Ordnungen sind nicht Bestandteil dieser Satzung.

§ 10 Vorstand

1. Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus 3 bis 6 Personen.

2. Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt.

3. Die Vorstandsmitglieder werden auf die Dauer von 4 Jahren bestellt. Sie bleiben jedoch auch darüber hinaus bis zur Neuwahl des Vorstands im Amt. Scheidet ein Vorstandsmitglied aus, kann der Vorstand ein Ersatzmitglied für den Rest der Wahlperiode bestimmen.

4. Vorstehende Regelungen gelten für die geborenen Liquidatoren entsprechend.

§ 11 Auflösung

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den „ABISA – Allgemeiner Behindertenverband in Sachsen- Anhalt e.V.“ in 39218 Schönebeck, Moskauer Str. 24, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.

§12 SaIvatorische KIauseI

Sollte die Verbandssatzung teilweise unwirksam sein oder werden, so sind die unwirksamen Regeln durch gültige Regeln zu ersetzen, die dem ursprünglich Gewollten am nächsten kommen. Die übrigen Regeln behalten ihre Wirkung.

Die Satzung tritt am 16.10.2021 in Kraft.

Die Satzung können Sie unter dem folgenden Link herunterladen.